Verkehrswert­gut­achten

1. Das Ertragswertgutachten

Ein Ertragswertgutachten verschafft Ihnen einen genauen Überblick über die Rendite und die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie. Das hierbei angewandte Ertragswertverfahren ermittelt somit den Wert von Renditeobjekten durch Kapitalisierung der Reinerträge, die mit diesen Objekten auf Dauer erwirtschaftet werden (Ertragswert = Barwert der zukünftigen Überschüsse aus Ertrag und Aufwand bzw. Einzahlungen und Auszahlungen).

Kurz gesagt: „Wie viel Rendite erwirtschaftet die Immobilie?“.

Hierzu steht in der Immobilienwertermittlungsverordnung folgender Sachverhalt:

„Im Ertragswertverfahren wird der Ertragswert auf der Grundlage marktüblich erzielbarer Erträge ermittelt. Soweit die Ertragsverhältnisse absehbar wesentlichen Veränderungen unterliegen oder wesentlich von den marktüblich erzielbaren Erträgen abweichen, kann der Ertragswert auch auf der Grundlage periodisch unterschiedlicher Erträge ermittelt werden“.
(§17 Immobilienwertermittlungsverordnung)

2. Das Sachwertgutachten

Die Sachwertermittlung (Ermittlung durch das sogenannte Sachwertverfahren) wird in aller Regel bei nicht am Mietmarkt gehandelten Objekten genutzt.

Der Grund hierfür ist, dass sich der Wert der Immobilie nicht an erzielbaren Reinerträgen, sondern nach den Kosten der Herstellung oder Wiederbeschaffung bemisst.

Im Sachwertverfahren wird zunächst ermittelt, welche Kosten bei einem Neubau der Immobilie entstehen. Im Anschluss wird die Abnutzung bewertet und von den Herstellungskosten abgezogen.

Weitere wertbeeinflussende Umstände wie Schäden am Gebäude oder Feuchtigkeit werden ebenfalls berücksichtigt.

Das Sachwertverfahren wird durch die §§ 21 bis 23 ImmoWertV geregelt.

3. Das Verkehrswert-/Markwertgutachten

Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, bezeichnet den aktuellen Wert einer Immobilie.

Um den Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln, wird der Durchschnittswert der zum Wertermittlungszeitpunkt (Ermittlungsstichtag) im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielten oder sicher erzielbaren Preise angenommen.

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“  (§194 BauGB)

4. Das Kurzgutachten – Gutachterlich Stellungnahme

Eine gutachterliche Stellungnahme (Schadensgutachten) entspricht einer zusammenfassenden Einschätzung einer Immobilie.

Die im Schadensgutachten angeführte gutachterliche Stellungnahme kann ein Verkehrswertgutachten i. S. des §194 BauGB nicht ersetzen.

Das Schadensgutachten dient einer kurzen Aussage über den geschätzten Wert einer Immobilie. Es ersetzt in den wenigsten Fällen das Verkehrswertgutachten.

5. Die Marktanalyse

Eine Marktanalyse ist beim Immobilienverkauf ein wichtiges Instrument, um die Chancen und Risiken bei der Veräußerung eines Objekts zu erkennen.

Bei der Marktanalyse spielen nicht nur der Sachwert einer Immobilie eine sehr große Rolle,  sondern auch wertsteigernde und wertmindernde Faktoren, wie zum Beispiel die Lage, die Ausstattung und wie viele Konkurrenz-Immobilien es zur Zeit auf dem Markt gibt.

Nutzen Sie unser Know-how und Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

Häufig gestellte Fragen zu Verkehrswertgutachten

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Das Verkehrswertgutachten oder auch Marktwertgutachten bestimmt den aktuellen Sachwert einer Immobilie nach Zustand und Ausstattung. Ein solches ist z.B. bei einem Kauf oder Verkauf notwendig, um den tatsächlichen Wert einer Immobilie zu bestimmen.

Für was benötigt man ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten wird in erster Linie bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie benötigt. Es gibt weitere Gründe, warum ein Verkehrswertgutachten benötigt wird:  Einen Grundbuchauszug; eine Wohnflächenberechnung; bei Heirat oder Scheidung; Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie; Feststellung eines Vermögens (Privat oder Betrieb) sowie bei einer Versteigerung.

Wer erstellt ein Haus Wertgutachten?

Hauswertgutachten oder Verkehrswertgutachten werden von einem zertifizierten Immobiliengutachter bzw. Bausachverständiger erstellt. Durch ihre Qualifikation haben diese Experten die entsprechende Erfahrung,, bauliche Mängel zu erkennen und den konkreten Wert einer Immobilie genau zu bestimmen.

Was sind die Kosten für ein Verkehrswertgutachten?

Die Kosten für ein Verkehrswertgutachten bzw. Hauswertgutachten richten sich immer in erster Linie nach der Größe der zu berechneten Immobilie, aber auch nach dem Umfang und Art des Gutachtens. Der Immobiliengutachter Ihres Vertrauens kann nach Ermittlung aller Anforderungen die genauen Kosten vorher bestimmen.